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Kategorie: Geschichte & Politik
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Verfassung

Aus Encyclopædia Melanesia

Aktueller Stand vom: 07.05.2010

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Constitution of the Commonwealth of Melanesi

Wir, die Völker von Melanesi und Ihre Majestät, Queen Caithlyn I., sind darüber eingekommen, uns diese Verfassung zu geben, um unsere Absicht damit kund zu tun, in Frieden und miteinander zusammenzuleben, alte Feindschaften zu beseitigen, die Zukunft gemeinsam zu gestalten und gemeinsam nach Glück zu streben.

[bearbeiten] DER STAAT

Article 1 - Staatsform

  1. Der Commonwealth ist eine konstitutionelle Monarchie.
  2. Der Staat bekennt sich zur Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative.


Article 2 - Staatsgebiet

  1. Das Commonwealth of Melanesi besteht aus den Provinzen Melanesi, New-Islands, Tougalu und Cutting-Plants.
  2. Das Staatsgebiet kann jederzeit im Zuge einer Verfassungsänderung erweitert werden.
  3. Hauptstadt des Commonwealth ist Grassborough in der Provinz Melanesi.


Article 3 - Staatssymbole

  1. Die Staatssymbole bestehen aus Flagge und Wappen sowie der Nationalhymne.
  2. Die Flagge hat die Farben blau und rot und die Form eines Rechtecks, geteilt diagonal ein Drittel zu zwei Drittel. In einem Drittel ist sie rot mit 4 weißen Sternen, in zwei Dritteln ist sie blau mit dem weißen Kibu in der Mitte.
  3. Das Wappen besteht aus dem weißen Kibu vor blauem Hintergrund mit und den vier Sternen über dem Kopf des Kibu.
  4. Die Nationalhymne ist "Land of Hope and Glory" und wird bei allen offiziellen Anlässen und Staatsempfängen gespielt.


[bearbeiten] DIE GRUNDRECHTE

Article 4 - Rights of freedom

  1. Jeder Einwohner genießt das Recht auf Unversehrtheit
  2. Jeder Einwohner des Commonwealth darf sich frei auf dem Staatsgebiet bewegen und niederlassen.
  3. Im gesamten Commonwealth herrscht Meinungs-, Bildungs- und Religionsfreiheit.
  4. Alle Menschen sind vor der Verfassung und den Gesetzen des Commonwealth gleich.
  5. Im Commonwealth herrscht der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz. Ein Bürger kann nur für eine Handlung bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Ausführung nach bestehendem Recht bestraft wird.
  6. Jeder Einwohner des Commonwealth hat ein Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und einen Rechtsbeistand.
  7. Jeder Einwohner des Commonwealth hat das Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre.
  8. Jeder Einwohner des Commonwealth kann seinen Beruf frei wählen.
  9. Im Falle des Notstandes können diese Rechte außer Kraft gesetzt oder beschränkt werden.
  10. Diese Rechte können durch ein Gesetz näher bestimmt werden.


Article 5 - Ausländer- und Ayslrecht

  1. Jeder kann die Staatsbürgerschaft beantragen.
  2. Jeder hat das Recht, im Commonwealth Asyl zu suchen. Näheres regelt ein Gesetz.


Article 6 - Versammlungsrecht

  1. Jeder Bürger darf eine Versammlung ins Lebens rufen oder an einer Teilnehmen.
  2. Versammlungen, die mehr als 10 Personen umfassen, müssen behördlich genehmigt werden. Näheres regelt ein Gesetz.
  3. Eine Genehmigung darf nur dann nicht erteilt werden, wenn die Versammlung gegen die Verfassung oder gegen bestehende Gesetze verstößt oder die öffentliche Ordnung massiv beeinträchigt.


Article 7 - Vereins- und Parteienrecht

  1. Jeder Bürger hat das Recht, einen Verein oder eine Partei zu gründen. Die Gründung muss behördlich registriert werden.
  2. Der Verein oder die Partei darf nicht gegen die Verfassung oder bestehende Gesetze verstoßen. Näheres regelt ein Gesetz.
  3. Parteien genießen den besonderen Schutz des Staates und dienen der Meinungsbildung in der Bevölkerung.


[bearbeiten] DAS KÖNIGSHAUS

Article 8 - Der Monarch als Staatsoberhaupt

  1. Staatsoberhaupt des Commonwealth ist der oder die Erstgeborene aus der Familie Wessex als König oder Königin.
  2. Sollte der Monarch erblos bleiben, wählt das Parlament nach dem Tod des Monarchen einen neuen Monarchen. Die Verfassung ist auf dem Verfassungsweg anzupassen.
  3. Sollte nach dem Tod des Monarchen der Thronfolger das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so wählt das Parlament einen Regenten, der in der Übergangszeit die Pflichten des Staatsoberhauptes übernimmt.
  4. Dem Staatsoberhaupt steht eine monatliche angemessene Apanage aus dem Staatshaushalt zur Verfügung, um das Amt würdevoll auszuüben.


Article 9 - Rechte und Pflichten des Monarchen

  1. Der Monarch eröffnet das neugewählte House of Commons mit einer Rede zur Lage der Nation.
  2. Er ernennt und entlässt den Primeminister nach dessen Wahl durch das House of Commons.
  3. Er ernennt und entlässt die Minister nach den Vorschlägen des Primeminister.
  4. Er unterzeichnet die durch das Parlament beschlossenen Gesetze.
  5. Er hat ein endgültiges Vetorecht bei Verfassungsänderungen.
  6. Er sitzt dem Constitutional Convent vor.
  7. Er ernennt den Chief Justice nach Wahl durch das House of Commons.
  8. Er unterzeichnet nach Vorgabe des Primeministers völkerrechtliche Verträge.


[bearbeiten] DIE CROWNHALL

Article 10 - Location of legislature and foundation of law

  1. Die Legislative wirkt in der Crownhall und hat ihren Sitz in Grassborough.
  2. Das Hausrecht übt der Speaker des Houses of Commons aus.
  3. Die Gesetzgebung des Commonwealth besteht aus Beschlüssen des House of Commons und des Constitutional Convents (Bills, Constitutional Amendments), Entscheidungen der Regierung (Enactments) und Erlässen der Gouverneure (Edicts).
  4. Ein Gesetz tritt zum Zeitpunkt des Erlasses in Kraft. Hierzu ist keine explizite Formulierung im Gesetzestext notwendig.
  5. Ein Gesetz kann in der Zukunft in Kraft treten. Das Datum des Inkrafttretens muss im Gesetz explizit erwähnt werden und muss beim Erlass des Gesetzes in der Zukunft liegen.
  6. Ein Gesetz kann rückwirkend erlassen werden. Die Rückwirkung muss im Gesetz explizit erwähnt werden. Eine Rückwirkung von Gesetzen kann nur dann erfolgen wenn
  a) Ein nichtiges Gesetz durch eine neue Regelung ersetzt wird.
  b) Zwingende Gründe des Gemeinwohls die Rückwirkung erfordern.
  c) Ein formell verfassungswidriges Gesetz formell ordnungsgemäß mit Rückwirkung neu beschlossen wird.
  d) Die bisherige Gesetzeslage unklar und verworren war.

7. Unabhängig von der Form des Gesetzeswerk gliedert sich der Gesetzestext selbst in: Titel des Gesetzeswerk, Preamble und Articles.

  a) Die Preamble beschreibt Sinn und Zweck des Gesetzestextes.
  b) Ein Article behandelt ein in sich geschlossenen Aspekt des Gesetzestextes.
  c) Ein Article wird mit dem Wortlaut ‚Article‘ gekennzeichnet. Es folgt eine Zahl, beginnend bei eins, aufsteigend, welche die Articles des Gesetzestextes nummeriert. Nach der Zahl folgt der Titel des Article.
  d) Article bestehen aus einer Auflistung einzelner Punkte. Die Punkte sind numerisch beginnend bei eins, aufsteigend zu kennzeichnen. Ein einzelner Punkt wird Subparagraph genannt.


Article 11 - Das House of Commons

  1. Das House of Commons wird alle 4 Monate durch alle Einwohner des Commonwealth gewählt. Näheres regelt ein Gesetz.
  2. Das House of Commons gibt sich ein Geschäftsordnung und wählt einen Sprecher.
  3. Das House of Commons übt die Legislative des Commonwealth aus. Es ist berechtigt, in allen Fragen Gesetze zu verabschieden.
  4. Das House of Commons entscheidet über den Haushalt des Commonwealth.
  5. Das House of Commons kann Verfassungsänderungen beschließen.
  6. Das House of Commons kann Edicts (Erlasse) der Gouverneure mit einfacher Mehrheit zurücknehmen.
  7. Jeder Abgeordnete genießt Immunität vor dem Gesetz. Diese Immunität kann durch den Monarchen aufgehoben werden, wenn gegen den betroffenen Abgeordneten ermittelt wird.
  8. Der Abgeordnete kann für das, was er im House of Commons sagt, nicht belangt werden, außer es widerspricht der Geschäftsordnung.


Article 12 - Der Constitutional Convent

  1. Im Constitutional Convent sitzen die Gouverneure der Provinzen.
  2. Der Convent muss einer Verfassungsänderung zustimmen.
  3. Der Convent hat aufschiebendes Veto bei Gesetzen. In diesem Falle muss das Gesetz vor dem House of Commons neu beraten und beschlossen werden. In dieser Phase haben die Gouverneure dort Rederecht.

[bearbeiten] DIE REGIERUNG

Article 13 - Primeminister & Proxyprime

  1. Der Primeminister leitet die Regierung des Commonwealth of Melanesi. Er wird vom House of Commons gewählt und vom Monarchen ernannt. Der Primeminister soll bei der Konstituierung eines neuen House of Commons durch den Monarchen entlassen werden.
  2. Das House of Commons wählt den Primeminister mit der absoluten Mehrheit der Stimmen des Hauses. Sollte diese im ersten Wahlgang verfehlt werden, so ist ein zweiter Wahlgang nötig, bei dem die einfache Mehrheit ausreicht. Sollte auch hier keine Mehrheit gefunden werden, wird ein dritter Wahlgang gestartet. Nach einem erneutem erfolglosem Wahlgang kann der Monarch das House of Commons auflösen und Neuwahlen anordnen, oder einen weiteren Wahlgang ansetzen.
  3. Der Primeminister soll, nach seiner Wahl durch das House of Commons, einen Proxyprime benennen, der durch den Monarchen ernannt wird und den Primeminister bei Abwesenheit vertritt.
  4. Auf Wunsch des Primeminister kann der Proxyprime durch den Monarchen aus seinem Amt entlassen werden. Scheidet der Proxyprime aus dem Amt, soll der Primeminister baldestmöglich einen neuen Proxyprime benennen, der durch den Monarchen ernannt wird.
  5. Scheidet der Primeminister aus dem Amt, sei es durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft, soll der Monarch ihn und seinen Proxyprime entlassen. Danach soll das House of Commons, nach den Regeln aus Absatz 2 dieses Article, einen neuen Primeminister wählen.
  6. Der Proxyprime übernimmt die Aufgaben des Primeminister, falls dieser abwesend gemeldet ist, oder nachweislich seit mindestens 4 Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben teilgenommen hat. Es ist dem Proxyprime hierbei untersagt, dem Monarchen Secretaries zur Ernennung oder Entlassung vorzuschlagen.
  7. Der Primeminister hat den Oberbefehl über die Streitkräfte. Ist der Primeminister nicht in der Lage sein Amt auszuüben, geht der Oberbefehl an den Monarchen über.
  8. Auf Antrag von 2/3 der Mitglieder des House of Commons, soll der Primeminister durch den Monarchen aus seinem Amt entlassen werden.


Article 14 - The Government, Departments & Secretaries

  1. Die Regierung besteht aus dem Primeminister, dem Proxyprime und den Secretaries. Jede Regierung soll stets aus mindestens drei Personen bestehen. Bei Bedarf können durch Gesetz weitere Ämter eingeführt werden.
  2. Die Secretaries werden auf Vorschlag des Primeminister vom Monarchen ernannt und entlassen. Verliert der Primeminister sein Amt, soll der Monarch auch alle Secretaries entlassen.
  3. Im Commonwealth gibt es stets folgende fünfzehn Departments:
      • Culture
      • Defence
      • Development
      • Economy
      • Education
      • Family
      • Finances
      • Foreign Affairs
      • Health
      • Interior
      • Justice
      • Nature
      • Science
      • Social Issues
      • Sports
  1. Jedem Department soll zu jeder Zeit nur ein Secretary vorstehen, ein Secretary kann jedoch maximal drei Departments vorstehen. Steht einem Department kein Secretary vor, wird dieses vom Primeminister direkt geleitet.
  2. Die Secretaries sind dem Primeminister unterstellt und diesem - nach bestem Wissen und Gewissen - weisungsgebunden. Der Primeminister ist berechtigt die Entscheidungen seiner Secretaries rückwirkend zu ändern oder aufzuheben.
  3. Der Primeminister übernimmt stellvertretend die Leitung aller Departments eines Secretaries, falls dieser abwesend gemeldet ist, oder nachweislich seit mindestens 4 Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben teilgenommen hat.
  4. Auf Antrag, soll der High Court feststellen, ob die derzeitige Regierung gegen den ersten Punkt dieses Artikels verstößt. Ist dies der Fall, hat der Primeminister sieben Tage zeit, den Missstand zu beheben. Andernfalls soll er durch den Monarchen aus seinem Amt entlassen werden.


Article 15 - Enactments

  1. Die Regierung kann Enactments herausgeben. Enactments sind einem Gesetz gleichgestellt, dürfen jedoch nicht gegen diese Verfassung und bestehende Gesetze verstoßen, oder diese ganz oder in Teilen außer Kraft setzen.
  2. Enactments sind zeitlich gebunden und dürfen die Frist von einem Jahr nicht überschreiten.
  3. Enactments die durch den Primeminister herausgegeben werden, werden "Primary Enactments" genannt.
  4. Die Secretaries dürfen innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche Enactments erlassen, welche jedoch der Gegenzeichnung durch den Primeminister bedürfen. Diese Erlässe werden "Secondary Enactments" genannt und müssen ausdrücklich in einem Gesetz erwähnt werden, damit sie erlassen werden können.
  5. Das House of Commons kann mit einfacher Mehrheit Enactments der Regierung außer Kraft setzen.


[bearbeiten] DIE GOUVERNEURE

Article 16 - Grundlegendes zum Amt des Gouverneurs

  1. Jeder Provinz sitzt ein Gouverneur vor.
  2. Er wird von den jeweiligen Einwohnern der Provinz für die Dauer von 4 Monaten gewählt. Näheres regelt ein Gesetz.
  3. Der Gouverneur ist aus dem Staatshaushalt zu bezahlen.
  4. Sollte ein Gouverneur von seinem Amt zurücktreten oder vorzeitig versterben, so sind innerhalb von 2 Wochen Neuwahlen durchzuführen.
  5. Der Gouverneur ist oberster Beamter und oberster Richter in seiner Provinz.


Article 17 - Edicts

  1. Gouverneure können Edicts (Erlasse) herausgeben, die einem Gesetz gleichgestellt sind.
  2. Die Edicts gelten nur auf dem Gebiet der jeweiligen Provinz.
  3. Edicts können durch ein Enactment der Regierung, ein durch das Parlament beschlossenes Gesetz oder durch Beschluss des House of Commons zurückgenommen werden.

[bearbeiten] DIE JUSTIZ

Article 18 - Commonwealth Jurisdiction

  1. Die Gerichtsbarkeit des Commonwealth besteht aus:
     a) den Provicial Courts;
     b) dem Court of Appeal und
     c) dem High Court.

2. Jede Provinz verfügt über einen Provincial Court, dem der jeweilige Governor vorsitzt. Bei Zivil- und Strafsachen ist der Provincial Court, in dessen Provinz das Verbrechen verübt wurde, die erste Instanz.
3. Zweite Instanz in Zivil- und Strafsachen ist der Court of Appeal. Bei einer Verhandlung vor dem Court of Appeal entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit. Die Jury besteht aus mindestens zwei Personen und dem Chief Justice. Jedes Mitglied der Jury hat eine Stimme. Der Chief Justice leitet die Verhandlung. Näheres über die Zusammensetzung der Jury soll durch Gesetz bestimmt werden.
4. Verfassungs-, Normenkontroll- und Verwaltungssachen werden in erster und letzter Instanz vor dem High Court verhandelt. Dem High Court sitzt der Chief Justice vor. Der Chief Justice darf, während er im Amt ist, kein Amt der Exekutive oder Legislative ausführen.
5. Urteile des Hight Court sind endgültig und unanfechtbar. Auf Geheiß des Monarchen sollen einzelne Straf- oder Zivilsachen in dritter Instanz vor dem High Court verhandelt werden.
6. Der Chief Justice wird auf Vorschlag des Primeminister vom House of Commons gewählt und vom Monarchen ernannt bzw. entlassen. Er ist im Amt bis:

     a) seine Amtszeit von 6 Monaten ausläuft;
     b) er durch Beschluss von 2/3 des House of Commons aus seinem Amt entlassen wird;
     c) er von seinem Amt zurücktritt;
     d) er verstirbt oder seine Staatsbürgerschaft verliert.

7. Der Verfahrensablauf vor jeder Instanz soll durch Gesetz geregelt werden.


Article 19 - Law Enforcement Authorities

  1. Die Law Enforcement Authorities des Commonwealth bestehen aus den Crown Prosecutors.
  2. Ein Crown Prosecutor muss immer dann aktiv werden, wenn ein Bürger Anzeige erstattet oder eine der 4 Gewalten die Klärung eines Sachverhaltes vor dem High Court fordert.
  3. Ein Crown Prosecutor muss immer dann von sich aus aktiv werden, wenn im Commonwealth gegen ein Gesetz oder die Verfassung verstoßen wird.
  4. Nur der Crown Prosecutor kann ein Strafverfahren vor Gericht herbeiführen.
  5. Näheres regelt ein Gesetz.


[bearbeiten] SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Article 20 - Änderung der Verfassung (Verfassungsweg)

  1. Die Verfassung kann im Zuge eines Änderungsgesetzes geändert werden.
  2. Die Änderung der Verfassung bedarf der 2/3-Mehrheit des Houses of Commons, der einfachen Mehrheit des Constitutional Convents und der Zustimmung des Monarchen.
  3. Article 1 kann nicht Gegenstand einer Verfassungsänderung sein.


Article 21 - Annahme der Verfassung Diese Verfassung wurde durch eine Volksabstimmung am 01.03.2009 und durch die Unterzeichnung von Queen Caithlyn I. angenommen.

Von „http://www.melanesi.de/wiki/index.php/Verfassung

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